Germar Rudolf und Otto Ernst Remer (Hrsg.)
Die ZEIT lügt
Der Text richtet sich gegen eine Artikelserie in der ZEIT, die das Naziregime und den Judenmord zum Thema hatte. Der Altnazi Otto Ernst Remer fungierte als Herausgeber dieser Erwiderung, als Autoren werden genannt: H.K. Westphal, Dipl.-Ingenieur, Dr. W. Kretschmer, Jurist, Dr. Ch. Konrad, Historiker, Dr. Dr. R. Scholz, Chemiker und Pharmakologe.
Hinter dem akademischen Autorenquartett verbirgt sich jedoch niemand anders als der vielseitige Germar Rudolf, der ganz allein für diese "revisionistische" Doppelkopfrunde aus erfundenen Experten verantwortlich zeichnet.[1]
Gleich am Anfang des Textes findet man die folgende Stelle:
Die Lüge von der Seifenherstellung durch Judenfett wurde erst kürzlich zurückgenommen[3].
In Anmerkung 3 bezieht Rudolf sich auf "The Daily Telegraph" vom 25.4.1990. Es mag stimmen, dass die Zeitung an diesem Tag einen Artikel über die Falschmeldung gebracht hat, dass die Nazis Seife aus dem Körperfett ermordeter Juden hergestellt hätten. Es stimmt aber nicht, dass diese Falschmeldung erst an diesem Tag zurückgenommen worden wäre.
Die Behauptung, die Nazis hätten aus den Körpern ihrer Opfer Seife hergestellt, wurde während der Nürnberger Prozesse vom russischen Ankläger vorgebracht, hat jedoch bei der Urteilsfindung nicht die geringste Rolle gespielt. Außerdem war schon damals den als Beweis angebotenen Aussagen zu entnehmen, dass es sich nicht um die Leichen von Juden aus Konzentrationslagern gehandelt haben soll, sondern um die Leichen von Menschen, die in einem Gefängnis hingerichtet worden waren.
Nachforschungen des Instituts für Zeitgeschichte im Jahre 1960 ergaben, dass die russischen Behauptungen unbegründet waren. Ein von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen den speziell beschuldigten Professor eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde im Sommer 1948 eingestellt, da alle Anschuldigungen widerlegt werden konnten.
Als Beweise dafür, dass die Behauptung über die "Seife aus Judenfett" nicht stimmt, liegen demnach vor: Die Akten der Nürnberger Prozesse von 1945/1946, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Flensburg von 1948, eine Dokumentation vom Institut für Zeitgeschichte von 1960.
Germar Rudolf ignoriert diese viel älteren Beweise und behauptet, die "Lüge von der Seifenherstellung" wäre erst 1990 zurückgenommen worden.
Welchen Sinn hat diese unzutreffende Darstellung, die zudem relativ leicht zu widerlegen ist?
Wenn man weiß, wie "Revisionisten" arbeiten, fällt die Antwort nicht schwer. Die rechtsextremistischen Geschichtsfälscher bauschen häufig unzutreffende (teils sogar von ihnen selbst erfundene) Vorwürfe gegen das Nazi-Regime auf, um anschließend sagen zu können: Wenn solche unberechtigten Vorwürfe erhoben werden, dann stimmen alle anderen Vorwürfe gegen die Nazis wahrscheinlich auch nicht.
In Wirklichkeit haben die "Wahrheitssucher" aber nur ein Potemkinsches Dorf in Trümmer gelegt, das sie eigens zu diesem Zweck selbst aufgebaut haben. [vgl. Die Pappdrachentöter]
Über die Nürnberger Prozesse schreibt der vierfältige Herr Rudolf:
Als Grundlage für die heutigen historischen Wahrheiten über den Holocaust gelten die Feststellungen des alliierten Siegertribunals von Nürnberg. In seiner Anklagerede vor dem Internationalen Militärtribunal (IMT) in Nürnberg bekannte der jüdische Chefankläger R. H. Jackson 1945: »Als Militärgericht ist dieses Gericht die Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Vereinten Nationen [gegen das deutsche Volk durch psychologische Kriegsführung].«
Der erste Satz ist schlicht und ergreifend falsch. Grundlage unseres Wissens sind die immer wieder überprüften, neu gewichteten und verifizierten Erkenntnisse zahlreicher Historiker auf der ganzen Welt, die ein sehr zuverlässiges Bild der nationalsozialistischen Massenmorde zeichnen können. Nachzulesen ist dies in jedem seriösen historischen Werk.
Germar Rudolfs Einschub am Ende des Zitats gibt zudem einen interessanten Aufschluss über die Denkweise der Auschwitzleugner. Das Militärgericht hat sich keineswegs pauschal gegen das deutsche Volk gewandt, sondern vielmehr eine begrenzte Zahl von Kriegsverbrechern zur Rechenschaft gezogen, die sich angemaßt haben, im Namen des deutschen Volkes Tod und Vernichtung über ganz Europa und auch über Deutschland selbst zu bringen.
Germar Rudolf setzt die verbrecherischen Nazi-Führer mit dem deutschen Volk gleich und beweist damit, dass nicht etwa irgendwelche bösartigen Feinde Deutschlands pauschal alle Deutschen verurteilen, sondern dass es die Nazi-Apologeten wie Germar Rudolf sind, die Volk und Verbrecher zur Deckung bringen und damit fahrlässig oder gar vorsätzlich das ganze deutsche Volk einer Kritik aussetzen, die nur den Verbrechern gelten dürfte. Geschichtsfälscher wie Germar Rudolf benutzen das deutsche Volk als Kugelfang, um die nationalsozialistische Verbrecherbande vor jeglicher Kritik abzuschirmen.
Ein weiterer Punkt:
In einer Pressemitteilung von M. Broszat vom Institut für Zeitgeschichte, einer politischen Institution, wurde schon 1960 klargestellt, daß weder in Dachau, noch in irgendeinem anderen Konzentrationslager auf dem Gebiet des Altreiches Vergasungen stattfanden[15]. Die anderslautenden Zeugenaussagen bezüglich dieser Lager gelten heute allgemein als Falschaussagen, Urteile des IMT über diesen Komplex als Fehlurteile.
Diese Behauptung gehört zum Standardrepertoire der Holocaust-Leugner. Sie ist eine böswillige Verzerrung einer Aussage des Historikers Martin Broszat über die Gaskammern im "Altreich"
Nicht weit darunter folgt die nächste Falschmeldung:
Wie wahnsinnig die gegen die Deutschen erlogenen Anschuldigungen waren, zeigt die Vernehmung von A. Speer durch R.H. Jackson[17]. Jackson beschuldigte die Deutschen in der Nähe von Auschwitz durch das Zünden einer Atombombe zwanzigtausend Juden auf einen Schlag spurlos vernichtet zu haben. Diese Anschuldigung, 101/2 Monate nach Hiroshima, stammt aus dem Mund eines amerikanischen Anklägers gegen deutsche Staatsmänner, die nie in den Besitz von Atomwaffen gelangten. Diese Randbedingungen der Nürnberger Prozesse verschweigt uns DIE ZEIT und erweist sich durch die Unterschlagung wichtiger Informationen als manipulierendes Organ.
In Fußnote 17 nennt Rudolf den Holocaust-Leugner Carlos W. Porter als Quelle.
Auch hier zeigt sich wieder, dass die "Revisionisten" am liebsten Behauptungen widerlegen, die niemand aufgestellt hat. In den Aufzeichnungen des IMT sieht man, dass der amerikanische Hauptankläger Robert H. Jackson nach Forschungen zur Atomenergie fragt. Albert Speer antwortet unwidersprochen: "... wir waren an sich noch ein bis zwei Jahre davon entfernt, um vielleicht eine Atomzertrümmerung bekommen zu können." Jackson hakt nach:
JUSTICE JACKSON: Man hat mir einen gewissen Bericht über ein Experiment, das in der Nähe von Auschwitz durchgeführt wurde, ausgehändigt, und ich möchte wissen, ob Sie davon gehört haben oder etwas davon wußten. Der Zweck dieses Experimentes war, ein schnelles und wirksames Mittel zu entdecken, mit dem man Menschen, ohne sich weiter - wie man es bisher getan hatte - mit Erschießen, Vergasen oder Verbrennen anstrengen zu müssen, auf dem schnellsten Wege vernichten konnte. Wie man mir mitgeteilt hat, wurde das Experiment in folgender Form durchgeführt: In einem kleinen provisorischen Dorf, das für diesen Zweck vorübergehend aufgebaut wurde, brachte man 20000 Juden unter. Mit Hilfe dieses neu erfundenen Zerstörungsstoffes wurden diese 20000 Menschen fast augenblicklich vernichtet, und zwar derartig, daß auch nicht das geringste von ihnen übrig blieb. Die Explosion erzeugte eine Temperatur von 400 bis 500 Grad Celsius und zerstörte die Leute derartig, daß sie überhaupt keine Spuren hinterließen.
Jacksons vorsichtige Fragestellung lässt vermuten, dass er von diesem Bericht selbst nicht überzeugt war; und dies ist in der Tat die einzige Stelle in den IMT-Protokollen, an der von diesem Bericht überhaupt die Rede ist. Anscheinend ist das Papier nach Speers Befragung sang- und klanglos von der Bildfläche verschwunden, weil man es nicht für ein brauchbares Beweismittel hielt.
Es handelt sich hier offenbar um eine Anschuldigung, die nicht länger als einige Minuten im Raum stand; wie sich gleich zeigen wird, konnte Speer die Vorwürfe leicht abwehren. Von Atomwaffen ist hier - entgegen Rudolfs Behauptung - ohnehin nicht mehr die Rede, denn aus Speers Antwort geht hervor, dass er die Frage auf chemische Waffen bezogen hat.
SPEER: Nein, das halte ich auch für absolut unwahrscheinlich. Wenn wir in der Vorbereitung ein derartiges Kampfmittel gehabt hätten, das wäre mir nicht unbekannt geblieben. Wir haben aber ein derartiges Kampfmittel nicht gehabt, denn es ist klar, daß auf dem Gebiet des chemischen Krieges ja auf beiden Seiten versucht wurde, alle Kampfmittel zu erforschen, die überhaupt nur möglich waren, weil man ja nicht wußte, welcher Teil mit dem chemischen Krieg anfängt.
Aus der Tatsache, dass Jackson Speer nicht korrigiert, kann man entnehmen, dass Jackson sich von Speer richtig verstanden fühlte. Er hatte tatsächlich chemische und keine atomaren Waffen gemeint. Außerdem zeigt sich im weiteren Verlauf der Befragung, dass Jackson Speers Aussage Glauben schenkt:
JUSTICE JACKSON: Die Meldungen über neue Geheimwaffen waren also übertrieben und dienten nur dem Zweck, das deutsche Volk weiter zum Krieg anzuhalten?
SPEER: Ich habe darüber sowohl an Hitler geschrieben und habe auch in verschiedenen Reden, sogar vor den Propagandaleitern von Goebbels, versucht, diesem Glauben entgegenzuwirken.
Danach hat sich die Befragung anderen Themen zugewendet. Von einem deutschen Atomwaffeneinsatz zur Massenvernichtung von Juden war weder hier noch vorher oder nachher die Rede.
Halten wir fest:
- Jackson fragt nach chemischen Wunderwaffen
- Speer widerspricht: solche Waffen gab es nicht
- Jackson fragt nach, ob die Meldungen über Geheimwaffen übertrieben gewesen wären
- Speer erklärt, er habe sich bemüht, dem Glauben an solche Waffen entgegenzuwirken
- Jackson akzeptiert die Antwort und wendet sich anderen Themen zu
Daraus bastelt Germar Rudolf (bzw. Carlos Porter) die Behauptung: "Jackson beschuldigte die Deutschen in der Nähe von Auschwitz durch das Zünden einer Atombombe zwanzigtausend Juden auf einen Schlag spurlos vernichtet zu haben." Auch dies ist übrigens wieder ein "revisionistischer" Versuch, die nationalsozialistischen Massenmörder mit dem gesamten deutschen Volk zur Deckung zu bringen.
Die Behauptung, Rudolf Höß, der Kommandant von Auschwitz, wäre gefoltert werden, darf in einem solchen "revisionistischen" Poesiealbum nicht fehlen. Unter der Überschrift Geständnisse durch Folter wiederholt Germar Rudolf die längst widerlegte Behauptung, Höß' Aussagen über die Massenmorde wären durch Folter erpresst worden. [Erfolterte Geständnisse?]
Schließlich findet sich in diesem Text auch ein Versuch, den Begriff "Sonderbehandlung" (ein Tarnwort für Mord) umzudeuten. In seinem Werk Grundlagen zur Zeitgeschichte hat Germar Rudolf diese Argumentationslinie weiter ausgebaut.
Er schreibt:
Das Wort 'Sonderbehandlung' (SB) hatte nicht immer etwas mit Mißhandlung u.U. mit Todesfolgen oder Hinrichtungen[38], sondern auch mit Sondervergünstigungen zu tun. So kann man der allgemein anerkannten Literatur u.a. entnehmen, daß der Begriff 'Sonderbehandlung' z.B. bedeuten konnte: bevorzugte Unterbringung (Hotel), Verpflegung (Zusatzkost), Behandlung (Krankenpflege) oder Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung (Quarantäne, Entlausung), zur Ghettoisierung, zur Germanisierung ausländischer Kinder etc.
So wurde z.B. dem Chef des Reichssicherheitshauptamtes Dr. E. Kaltenbrunner während des IMT vorgeworfen, daß er persönlich die Sonderbehandlung einiger Personen angeordnet hätte. Es stellte sich dann aber schnell heraus, daß hierunter die bevorzugte Unterbringung in noblen Hotels unter dreifacher Diplomatenverpflegung, freier Korrespondenz, mehrmaligem Besuch etc. verstanden wurde.[68]
Anmerkung 38 bezieht sich auf Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. In diesem seriösen Werk wird ausführlich und mit Zitaten von nationalsozialistischen Tätern auf überzeugende Weise erklärt, dass mit "Sonderbehandlung" nichts anderes als Mord gemeint war.
Anmerkung 68 bezieht sich auf die folgende Stelle aus den IMT-Protokollen, in der Germar Rudolf einen Gegenbeweis zu erkennen glaubt:
KALTENBRUNNER: Dieser Inhalt stimmt in der Auslegung, wie Sie, Herr Ankläger, es hier vom Dokument geben, nicht. Sie werden sofort sehen, daß sogar der tragische Ausdruck »Sonderbehandlung« in diesem Falle in eine ausgesprochene humoristische Art und Weise verändert wird. Wissen Sie, was »Walsertraum« im Walsertal, und wissen Sie, was »Winzerstube« in Godesberg sind? Wohin diese Fälle Ihrer behaupteten sogenannten »Sonderbehandlung« zu bringen sind? »Walsertraum« ist das eleganteste fashionabelste Alpinistenhotel des gesamten Deutschen Reiches, und die »Winzerstube«, Godesberg, ist das hochberühmte Hotel, das sich dem Namen nach in Godesberg befindet, welches zu vielen internationalen Tagungen verwendet worden ist. In diesen beiden Hotels sind besonders qualifizierte, besonders angesehene Persönlichkeiten, ich nenne hier M. Poncet und M. Herriot und so weiter untergebracht gewesen, und zwar bei dreifacher Diplomatenverpflegung, das ist die 9fache Nahrungsmittelzuteilung des normalen Deutschen während des Krieges, bei täglicher Verabreichung einer Flasche Sekt, bei freier Korrespondenz mit der Familie, bei freiem Paketverkehr mit der Familie in Frankreich, bei mehrmaligem Besuch dieser Häftlinge und Erkundigung nach ihren Wünschen an allen ihren Orten. Das ist das, was wir unter »Sonderbehandlung« verstehen. Ich erkläre hier nur folgendes: Es kann sein, daß mir Müller davon gesprochen hat, weil es mich außenpolitisch und nachrichtendienstlich auf das allerhöchste interessiert hat, daß das Reich nunmehr auf meine Tendenz eingeht, nämlich Ausländer humaner zu behandeln. In diesem Zusammenhang mag Müller mit mir gesprochen haben, aber Winzerstube und Godesberg, diese beiden Endziele dieser sogenannten »Sonderbehandlung«, sind die Unterbringungsstätten bevorzugter politischer Ehrenhäftlinge gewesen.
Es geht hier offenbar um eine Abweichung ("in diesem Falle") vom normalen Sprachgebrauch, um eine Anwendung des Begriffs "Sonderbehandlung" auf eine "ausgesprochene humoristische Art und Weise". In ironisierender Absicht sei der sonst so tragische Ausdruck ausnahmsweise auf eine besonders gute Behandlung bezogen worden. Was normalerweise unter diesem Begriff zu verstehen war, erklärt Kaltenbrunner nur wenige Seiten vorher:
KALTENBRUNNER: Der Ausdruck »Sonderbehandlung« ist von der Voruntersuchungsbehörde täglich einige Male mir gegenüber gebraucht worden, jawohl.
OBERST AMEN: Wissen Sie, was er bedeutet?
KALTENBRUNNER: Es ist nur anzunehmen, ich kann mir den Ausdruck auch nicht näher erklären, als daß es eine Verurteilung zum Tode nicht durch ein öffentliches Gericht, sondern durch einen Befehl Himmlers ist.
OBERST AMEN: Nun, der Angeklagte Keitel sagte aus, glaube ich, es sei allgemein bekannt gewesen. Haben Sie nicht schon immer gewußt, was mit »Sonderbehandlung« gemeint war? Ja oder nein, bitte!
KALTENBRUNNER: Ja, ich habe Ihnen schon erklärt, ein Befehl Himmlers - ich verweise auf den Befehl Hitlers von 1941 - also auch Hitlers, ohne Gerichtsverfahren Hinrichtungen zu vollziehen...
Irgendwo im Text taucht dann auch noch eine hinlänglich bekannte Liste mit widersprüchlichen Zahlenangaben zu den Auschwitz-Opfern auf. Die Idee dahinter: Wenn so viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden, muss an der Sache etwas faul sein. Aber wie so oft ist auch hier nicht die seriöse Geschichtsschreibung zu bemängeln, sondern die Wahrheitsliebe der "Revisionisten". [vgl. Gut sortiert]
Die Frage, warum Germar Rudolf angesichts dieses großzügigen Umgangs mit der Wahrheit überhaupt noch Quellen benutzt, ist leicht zu beantworten: Ein mit Fußnoten gespicktes Märchen sieht wissenschaftlicher aus als reine Prosa.
Als amüsante Schlussbemerkung sei noch ergänzt, dass die Autoren Hans Karl Westphal (Germar Rudolf), Werner Kretschmer (Germar Rudolf), Christian Konrad (Germar Rudolf) und Rainer Scholz (Germar Rudolf) sich am Ende ihres Textes ganz artig bei einer Reihe von Helfern bedanken - unter anderem auch bei Germar Rudolf (Germar Rudolf).
Der vielfache Herr Rudolf profiliert sich anscheinend als eine Art Lucky Luke des "Revisionismus": Der Mann, der schneller zitiert, als er sich die Quellen schreiben kann.