Die Affäre Katzenberger

Ein "Angriff auf die Reinheit des deutschen Blutes"

Filmausschnitt Leo und Claire
Fimausschnitt Leo und Claire
© Odeon

Am 18. April 2002 ist in den deutschen Kinos der Film Leo und Claire angelaufen. Der Film beruht auf einer wahren Begebenheit.

Leo Katzenberger, zeitweilig Vorsitzender der jüdischen Kultusgemeinde und ein wohlhabender und geachteter Bürger, betrieb bis zum Pogrom (der so genannten "Reichskristallnacht") im Jahre 1938 in Nürnberg einen Schuhgroßhandel. 1932 zog die Fotografin Irene Scheffler als Mieterin in sein Haus, 1939 heiratete sie den Handelsvertreter Seiler. Leo Katzenberger und Irene Seiler freundeten sich an, was von den Nachbarn argwöhnisch beobachtet wurde.

Anfang 1941 wurde Katzenberger nach einer Denunziation wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das so genannte "Blutschutzgesetz" verhaftet. Dieses Gesetz, zusammen mit dem "Reichsbürgergesetz" auch unter dem Namen Nürnberger Gesetze bekannt, untersagte die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden und stellte den Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden als "Rassenschande" unter Strafe.

Filmausschnitt Leo und Claire
Filmausschnitt Leo und Claire
© Odeon

Damit begann einer der spektakulärsten "Rassenschande"-Prozesse des Dritten Reichs. Irene Seiler sagte zunächst unter Eid aus, es sei nicht zu sexuellen Handlungen gekommen, und der zuständige Untersuchungsrichter zeigte sich geneigt, das Verfahren einzustellen. In diesem Augenblick zog jedoch der Landgerichtsdirektor Oswald Rothaug die Verfahrensführung an sich. Er erweiterte die Anklage gemäß der "Volksschädlingsverordnung", wodurch dem Beschuldigten Katzenberger die Todesstrafe drohte. Das Verfahren wurde vom Sondergericht Nürnberg unter Leitung von Oswald Rothaug weitergeführt.

Die Entlastungszeugin Irene Scheffler-Seiler schaltete Rothaug kurzerhand aus, indem er ihr unterstellte, sie hätte zu Gunsten des Hauptangeklagten einen Meineid geleistet. Unter dieser Anklage wurde sie tatsächlich zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Rothaug war offenbar von vornherein entschlossen, Katzenberger zum Tode zu verurteilen. Er entwickelte eine

... Beweiswürdigung, die die unter Anlegung rechtsstaatlicher Maßstäbe nur als haarsträubend bezeichnet werden kann.

OLG Nürnberg, Dokumentation

Am Fall Katzenberger, so heißt es in der zitierten Dokumentation, werde deutlich, dass

der traditionelle staatliche Herrschaftsapparat spätestens seit Sommer 1941 durchaus selbst bereit war, die deutschen Juden auch physisch zu vernichten

Der Vorsitzende Richter Rothaug und die Beisitzer Hoffmann und Ferber haben sich demnach der gemeinschaftlich begangenen Rechtsbeugung schuldig gemacht, und seit das Fehlurteil im September 1942 vollstreckt wurde, ist sogar Tateinheit mit Mord gegeben.

Bemerkenswert daran ist, dass diese juristische Würdigung, die hier in enger Anlehnung an die Dokumentation des OLG Nürnberg formuliert wurde, sogar schon nach der damaligen gesetzlichen Lage zutreffend gewesen wäre. Das OLG Nürnberg erläutert dies in Fußnote 8 folgendermaßen:

Rechtsbeugung ist nach dem seinerzeitigen (heute fast unverändert fortgeltenden) § 336 StGB die vorsätzliche Beugung des Rechts "zum Nachteil einer Partei". Als Mord qualifizierte die damalige Fassung des § 211 StGB die Tötung "mit Überlegung", d.h. "mit Klarheit über das Tun und Bewusstheit der zur Tat hintreibenden und von ihr abhaltenden Beweggründe" (Kohlrausch-Lange, Strafgesetzbuch, 37. Aufl. 1941, Anm. 3 zu § 211).

Sogar der berüchtigte Nazi-Richter Freisler, so erfährt man in der Dokumentation, habe die Anwendung der Volksschädlingsverordnung für "kühn" gehalten.

Filmausschnitt Leo und Claire
Filmausschnitt Leo und Claire
© Odeon

Rothaug wurde nach dem Krieg in den so genannten Nürnberger Nachfolgeprozessen zur Rechenschaft gezogen und zu lebenslanger Haft verurteilt; allerdings wurde er bereits 1956 wieder entlassen. Rothaug starb als freier Mann, und überhaupt sei die Verfolgung dieses Justizmordes, so die Dokumentation des OLG Nürnberg, "zum bürgerlichen Trauerspiel" geraten.

Anlässlich der Nürnberger Nachfolgeprozesse traf Irene Seiler noch einmal auf den Beisitzer Hoffmann, der als Zeuge gegen Rothaug aussagen sollte, nachdem er nicht lange zuvor noch als Beisitzer ihre Verurteilung wegen Meineids mit unterschrieben hatte. Diese Begegnung wird als Episode in dem Film Das Urteil von Nürnberg (1961) aufgegriffen. Aus der Zeit der Nürnberger Nachfolgeprozesse stammt auch die Eidesstattliche Erklärung des zweiten Beisitzers Ferber, mit der er den verantwortlichen Richter Rothaug belastet.

1968 wurden Ferber und Hoffmann aufgrund ihrer Beteiligung am Verfahren gegen Katzenberger zu drei bzw. zwei Jahren Freiheitsentzug wegen Totschlags verurteilt, nach Revision und Rückverweisung kam es zu einem zweiten Verfahren, doch 1970 schied zunächst Ferber, 1973 auch Hoffmann aus Alters- bzw. Gesundheitsgründen aus dem Verfahren aus. 1976 wurde das Verfahren gegen die beiden Beisitzer endgültig eingestellt.

Diese Zusammenhänge werden ausführlich auf den sehr empfehlenswerten Seiten des OLG Nürnberg zum Fall Katzenberger geschildert. Der bereits erwähnte Film, der in den bisher vorliegenden Kritiken etwas zwiespältig aufgenommen wurde, stützt sich zum Teil auf das ebenfalls dort erwähnte Buch Der Jude und das Mädchen von Christiane Kohl.

Quellen:

  1. Der Fall Katzenberger
    Wortlaut des Urteils und
    Eidesstattliche Erklärung des Beisitzers Ferber
  2. Dokumentation des OLG Nürnberg:
    Die Vernichtung von Leo Katzenberger durch das Sondergericht Nürnberg
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